Mitglied werden
Ordentliche Mitglieder des Vereins können vollgeschäftsfähige, natürliche und juristische Personen werden, die über Haus-, Wohnungs-, Grundeigentum oder ähnliches Recht (z.B. Erbbaurecht) verfügen oder eines der vorgenannten Rechte kurzfristig anstreben.
Für Verwalter von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern gilt dies in gleichem Maße.
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsvorstand.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40,- € pro Kalenderjahr.
Dieser Jahresbeitrag ist auch im Jahr der Aufnahme und anschließend jeweils zum Jahresanfang fällig.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Er ist dem Vorstand spätestens sechs Monate vor Jahresende schriftlich zu erklären
Haus und Grund Butzbach e.V. - Aufnahmeantrag